Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografenleistungen – Stand 04/2014 

1.  Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Der Fotograf führt Ihre Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografenleistungen (nachfolgend „AGB“) aus.

1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Werkleistungen sowie Verkäufe und Lieferungen des Fotografen („Fotografenleistungen“), die der Fotograf mit dem Kunden unter Einbeziehung dieser AGB vertraglich vereinbart, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Diese AGB gelten sowohl für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern i.S.v. §13 BGB als auch für Unternehmer i.S.v. §14 BGB (im Folgenden auch jeweils „Kunde“) soweit diese von ihrem jeweiligen Anwendungsbereich erfasst werden. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um individuelle Abreden oder es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung vor. Mit der Bestellung des Kunden erkennt der Kunde diese AGB an. Hiermit wird die Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes  schriftlich vereinbart. Spätestens mit der Entgegennahme der bestellten Fotografenleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

2. Vertragspartner

Die Vertragsbeziehung kommt mit Herrn Robert Wojcik, Birkhahnweg 6, 33106 Paderborn (in diesen AGB als der „Fotograf“ bezeichnet) zu Stande. Detaillierte Angaben über den Fotografen findet der Kunde auf der Internetseite www.http://robert-wojcik.de. Für Kundenfragen ist der Fotograf regelmäßig an den Werktagen Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00-16.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0170/2002006 erreichbar; per e-mail ist der Fotograf erreichbar unter: rowoj@arcor.de.

 

3.  Preise, Vergütung

3.1. Der Fotograf erbringt die vertraglich vereinbarten Fotografenleistungen grundsätzlich gegen das individuell  vereinbarte Honorar („Vergütung“); die Vergütung kann sich jedoch abhängig von den tatsächlichen Produktionsumständen (Lokalität, Wetter, etc.) unter Beachtung von 3.5 erhöhen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer ist in der Vergütung soweit individuell nicht anders vereinbart nicht enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die zu bezahlende Vergütung wird in EURO (€) angegeben. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden jeweils gesondert angegeben.

3.2 Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung ist mit Ablieferung der Fotografenleistung entstanden; Rechnungen sind unter Beachtung einen Zahlungsziels von 14 Tagen nach Rechnungsdatum über die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung des Fotografen ohne Abzug auszugleichen.

3.3 Der Fotograf ist berechtigt, Fotografenleistungen auch als Teilleistung zu erbringen. Im Falle einer solchen Teilleistung ist der Anspruch auf Vergütung dieser Teilleistung ebenfalls mit Ablieferung entstanden und wird wie in 3.2 beschrieben in Rechnung gestellt, die entsprechend durch den Kunden auszugleichen ist.

3.4 Der Fotograf ist abhängig von der beauftragten Fotografenleistung berechtigt unmittelbar nach Beauftragung einen angemessenen Vorschuss in Rechnung zu stellen, der vom Kunden in Beachtung eines Zahlungsziels von 14 Tagen nach Rechnungsdatum über die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung des Fotografen ohne Abzug auszugleichen.

3.5 Treten während einer Produktion vom Kunden zu vertretene Umstände ein, die den vereinbarten Kostenrahmen erhöhen, sind diese vom Fotografen gegenüber dem Kunden erst anzuzeigen, wenn diese mindesten 15% der ursprünglich vereinbarten Vergütung übersteigen. Wird für die Fotografenleistung ein bestimmtes Zeitkontingent beauftragt und diese dann im Rahmen der tatsächlichen Produktion überschritten, hat der Kunde die Kosten den zusätzlichen Zeitaufwand entsprechend des für den Fotografen üblichen Stundenhonorars zusätzlich auszugleichen.

3.6 Vom Fotografen vorgelegte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

3.7 Der Fotograf behält sich vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.

3.8 In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden und/oder beim Eintritt von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährden, insbesondere die Einstellung von Zahlungen und/oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind Zahlungen sofort fällig. In diesen Fällen ist der Fotograf berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder noch zu erbringende Fotografenleistungen zurückzuhalten, oder diese nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen

3.9 Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

4. Leistungserbringung

4.1 Mit Beauftragung der Fotografenleistungen erklärt der Kunden sein Einverständnis, dass die Fotografenleistungen als persönliche geistige Schöpfung des Fotografen unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden aber im Rahmen des individuell künstlerischen Stils des Fotografen erbracht werden. Der Kunde wird darüber belehrt, dass die Durchführung der Fotografenleistungen im Freien jahreszeiten- und wetterabhängig ist. Sollte der Fotograf entscheiden, dass die Ausführung der beauftragten Fotografenleistung wetterbedingt unmöglich ist, wird er von seiner Leistungserbringungspflicht befreit. Der Fotograf ist nicht verpflichtet gefahrgeneigte Tätigkeiten im Rahmen der beauftragten Fotografenleistungen auszuführen. Mit Beauftragung akzeptiert der Kunden  diese Art der Ausführung der Fotografenleistungen.                 .

4.1 Soweit individuell nicht anders vereinbart, wird der Fotograf dem Kunden nach Abschluss der beauftragten Produktion nur die vom Fotografen ausgewählten Fotografenleistungen zur Abnahmen vorgelegen.

4.2 Soweit der Fotograf von dem Kunden nicht innerhalb einer Zeit von zwei (2) Wochen nach Ablieferung der Fotografenleistung Beanstandungen zugehen, gelten die vorgelegten Fotografenleistungen als ordnungsgemäß erbracht und vom Kunden akzeptiert und abgenommen.

4.3 Der Fotograf übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass die von ihm erbrachten Fotografenleistungen dem subjektiven Wünschen des Kunden entsprechen. Sofern der Kunden sämtliche Fotografenleistungen als nicht ordnungsgemäß ablehnt, hat der Kunde jedenfalls die Kosten für den Zeit- und Materialaufwand des Fotografen diesem gegenüber zu ersetzen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Fotograf bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Rechnung das Eigentum an den gelieferten Fotografenleistungen vor.

5.2 Gegenüber Unternehmen behält sich der Fotograf bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher bestehender Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an den gelieferten Fotografenleistungen vor.

5.3 Der Kunde darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Der Auftraggeber hat InVitaLab unverzüglich über jede Pfändung, Beschlagnahme oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware zu informieren.

 

6. Haftung

6.1 Soweit individuelle nicht anders vereinbart, übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Verletzung von Rechten im Rahmen der Fotografenleistungen abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt allein dem Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der von ihm abgenommenen Fotografenleistungen wie z.B. deren Betextung, Veröffentlichung etc.

6.2 Im übrigen gilt folgende Haftungsverpflichtung des Fotografen:

Der Fotograf haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei

– Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

– Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

– auf Grund von Garantieversprechen

– gesetzlich zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.3 Verletzt der Fotograf fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht zwingend eine unbeschränkte Haftung vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die die vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden dem Fotografen nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Vereinbarung überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Haftung des Fotografen ist ein etwaiges Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen.

9.4 Soweit die Schadensersatzhaftung durch den Fotografen  ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

6.5 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

7.  Urheberrecht

7.1 Der Kunde erkennt an, dass die von dem Fotografen erbrachten Fotografenleistungen urheberrechtlich geschützt sind. Das gelieferte Bildmaterial ist unabhängig von seiner technischen Form (analog/digital) als Lichtbildwerk über §2 Abs.1Nr.5 Urheberrechtsgesetz als geistige Schöpfung zu Gunsten des Fotografen geschützt.

7.2 Etwaige Nutzungsrecht überträgt der Fotograf dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung der abgelieferten Fotografenleistungen. Der Kunde ist grundsätzlich nur zum privaten Gebrauch (Vorführung, Bearbeitung, Umgestaltung) der Fotografenleistung berechtigt; eine weitergehende gewerbliche Nutzung ist mit dem Fotografen vorher schriftlich abzustimmen und zu vereinbaren.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet bei der Verwendung der Fotografenleistungen auf den Fotografen als deren geistiger Schöpfer hinzuweisen.

7.4 Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass der Fotograf  vom Kunden beauftragte Fotografenleistungen auch für seine Marketing- und Werbezwecke im Rahmen von Präsentationen, Web-Auftritten etc. nutzen darf, soweit die Fotografenleistungen keine kompromittierenden Szenen zum Gegenstand haben.

 

8. Musik & Gema

8.1 Soweit der Kunde im Rahmen der Erbringung von Fotografenleistungen auch die Aufführung oder das Abspielen von Musik wünscht (z.B. Slideshow, Trailer, Hintergrundmusik etc.), ist der Kunde selbst verpflichtet die erforderlichen rechtliche Voraussetzungen mit Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA sicherzustellen. Der Fotograf haftet nicht für Ansprüche der GEMA oder anderen Dritten in Bezug auf die Besorgung, Einhaltung oder Verletzung von Verwertungsrechten. Etwaige Kosten gegenüber der GEMA fallen ausschließlich dem Kunden zur Last und sind in den Fotografenleistungen nicht enthalten.

8.2 Der Kunde hat auch etwaige Kosten für GEMAfreie Musik zu tragen.

8.3 Der Kunden hat den Fotografen in jedem Fall vor der Nutzung von Musik im Zusammenhang der Erbringung der Fotografenleistungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

9. Vertraulichkeit

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihm aufgrund der Vertragsbeziehung mit dem Fotografen zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und diese auf unbestimmte Zeit so geheim zu halten, als ob es sich dabei um Wirtschaftsgeheimnisse handelt. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Fälle, in denen zwingende gesetzliche Bestimmungen den Kunden verpflichten, Informationen Dritten gegenüber offen zu legen. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, Iden Fotografen vor der Offenlegung von seiner Verpflichtung zu Offenlegung in Kenntnis zu setzen.

 

10. Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Adressenhändler weitergeleitet. Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der dem Fotografen durch die Beauftragung des Kunden übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung seiner

Beauftragung zu.

11. Erfüllungsort/gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist Paderborn.

11.3 Gerichtsstand ist Paderborn.

 

12. Sonstiges

12.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus der mit dem Fotografen bestehenden Geschäftsbeziehung, insbesondere aus bestehenden Verträgen, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen abtreten oder übertragen.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.